Behandlungsangebot
Die kognitive Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren. Sie geht davon aus, dass problematische Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen erlernt wurden und auch wieder "verlernt" werden können. Durch die Anwendung gezielter verhaltenstherapeutischer Techniken können betroffene Menschen neue, förderliche Denk-, Gefühls- und Verhaltensmuster entwickeln und dadurch schwierige Situationen und Belastungen besser bewältigen.
Das psychotherapeutische Vorgehen wird dabei stets individuell an den einzelnen Patienten angepasst und je nach Bedarf durch andere Methoden wie bspw. durch achtsamkeitsbasierte, schematherapeutische oder imaginative Interventionen ergänzt.
Behandlungsspektrum
Mein Behandlungsspektrum umfasst beispielsweise:
Behandlungsablauf
Art und Umfang der Behandlung
Die psychotherapeutischen Behandlungen werden in der Regel in wöchentlichen Sitzungen à 50 Minuten durchgeführt. Die Anzahl der Sitzungen, die in Anspruch genommen werden, sowie die Dauer der Therapie können individuell unterschiedlich sein.
Erstgespräch
Das Erstgespräch findet meist im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Hierfür wird keine ärztliche Überweisung benötigt. Das Erstgespräch dient dazu, dass Patienten ihr Therapieanliegen beschreiben können und Informationen über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten erhalten.
Probatorische Sitzungen
Nach dem Erstgespräch besteht die Möglichkeit, bis zu 4 weitere probatorische Sitzungen (Probesitzungen) in Anspruch zu nehmen. Der Schwerpunkt dieser Sitzungen liegt auf der Klärung der Therapieindikation, einer ausführlichen Diagnostik sowie dem gegenseitigen Kennenlernen. Am Ende der probatorischen Sitzungen wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der dem aktuellen Stand wissenschaftlich fundierter Psychotherapie entspricht. Gleichzeitig erhalten Sie die Möglichkeit, über die Therapieaufnahme zu entscheiden.
Therapieaufnahme
Psychotherapie ist eine genehmigungspflichtige Leistung. Hierzu wird bei Ihrer Krankenversicherung entweder eine Kurzzeittherapie (I bzw. II mit jeweils 12 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt. Erst nach der Bewilligung Ihres Therapieantrags kann die Psychotherapie beginnen.